Der Münchner Rechtsanwalt Mathias Markert postet bei LinkedIn eine Live-Übertragung des Bayerischen Rundfunks, die ein Zwischenrufer mit Basecap und erhobenem Zeigefinger enorm stört – und den einige Leute dann aus dem Bild befördern. Dazu schreibt Markert: „Besonders alarmierend sind Berichte über aggressives Vorgehen von Sicherheitskräften des ÖRR gegen friedliche Demonstranten.“ Was Markert nicht erwähnt: Art. 5 GG gewährleistet die Freiheit des Rundfunks und der Störer agiert im Grunde verfassungswidrig. Relevante Informationen wegzulassen, ist üblich im Populismus: Wir sollen uns ohne weiteres Nachdenken „ein eigenes Bild machen“ und so letztlich zu dem Schluss kommen, die hiesige Demokratie sei zu bekämpfen. Auch dass die Meinungsfreiheit in jedem Land der Welt eingeschränkt ist – sowohl in Diktaturen als auch in Demokratien –, verschweigen uns die Akteure, während die wenigen Menschen politischer Bildung das natürlich wissen. In dieser Podcastfolge geht es um Hannah Arendt, Karl Popper und John Stuart Mill – wichtige Theoretiker der Demokratie, mit deren Hilfe wir manipulative und demagogische Inhalte erkennen und entlarven können. Und es geht um die Frage der Zensur: Fliegt ein Wissenschaftler von der Uni, weil er Andeutungen und Vermutungen publiziert, handelt es sich dabei nicht um Zensur, sondern um Qualitätssicherung. Und natürlich bedeutet Meinungsfreiheit nicht, dass uns niemand widerspricht.
Links zu dieser Podcastfolge:
Zum LinkedIn-Beitrag von Mathias Markert über einen Störer bei einer Rundfunkübertragung
Lawrow: Macron und Merz wollen Russland angreifen wie Napoleon und Hitler
Zum BVerfG-Urteil 1376/79, wonach unwahre Tatsachenbehauptungen nicht von Art. 5 GG gedeckt sind
Jason Stanley im „Spiegel“: „Wer belogen wird, kann nicht frei wählen“ (Bezahlschranke)
Putins Stasi-Ausweis in Dresdner Archiv gefunden („Der Spiegel“)
Zur Informationskompetenz-Ausbildung
Mehr Podcast-Folgen mit Thilo Baum finden Sie bei Spotify.
Der Beitrag 301 Klartext-Podcast: Meinungsfreiheit erschien zuerst auf Thilo Baum.