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Langsamer Abschied von einer 99-Jährigen
Das System der Wasserzinsen geht zurück auf eine Gesetzgebung aus dem Jahr 1918. In der marktwirtschaftlich geprägten Energiewirtschaft des Jahres 2017 ist diese mittlerweile ein regulatorischer Fremdkörper mit negativen Auswirkungen auf die Ertragskraft der Stromproduzenten. Der Bundesrat will nun Massnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft langfristig wiederherzustellen, gleichzeitig aber die Einnahmequellen für die Gebirgskantone aufrechtzuerhalten. Der politische Drahtseilakt ist gesetzt.
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