Wolf Theiss Arbeitsrecht Podcast - Rechtliche Updates für Österreich

Überstundenzuschlag und Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag – ist die unterschiedli-che Höhe in Österreich noch haltbar?
In dieser Folge unseres Arbeitsrecht-Podcasts befassen sich Isabel Firneis und Matthias Unterrieder mit der Vergütung von Teilzeitbeschäftigten, die Mehrarbeit leisten. Wird von Teilzeitmitarbeitern über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus gearbeitet, gebührt für diese Mehrarbeitsstunden ein Zuschlag von 25%. Werden hingegen Überstunden über die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeithinaus geleistet, beträgt der Überstundenzuschlag 50%. Vollzeitmitarbeiter erreichen somit im Verhältnis zur vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung leichter den Anspruch auf einen 50%igen Zuschlag als Teilzeit-mitarbeiter. Zudem sind Mehrarbeitsstunden - anders als Überstunden - nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten Zeitraumes von drei Monaten durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Zwei aktuelle EuGH-Urteile stellen dieses System in Frage.