ContraLegem Podcast
Strafrecht Nr. 19 – Rechtsstaatlichkeit und Auslegung 3: nochmals zum Begriff der Sache
Das Bestimmtheitsgebot und Art. 289 StGB (Bruch amtlicher Beschlagnahme).
Art. 289 StGB lautet:
«Wer eine Sache, die amtlich mit Beschlag belegt ist, der amtlichen Gewalt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft