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Vereine in der Pandemie - HSG Wetzlar muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen
Es knnte ein Musterprozess werden: Die HSG Wetzlar bekommt vor dem Verwaltungsgericht Kln Recht: Der Verein muss die Corona-Hilfen nicht zurckzahlen. Der Bund denkt allerdings ber neue Verordnungen nach, um das Geld noch zurckzufordern. Bark, Marcus;