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Google Analytics datenschutzkonform und rechtssicher integrieren

February 10, 2018

Dank diverser Regelungen und Vorgaben ist es mittlerweile gar nicht mehr so einfach Google Analytics datenschutzkonform und rechtssicher in Webseiten zu integrieren.
Neben technischen Anpassungen am Google Analytics Code sind auch gewisse vertragliche Zusatzvereinbarungen mit Google notwendig, um hier deutschem bzw. europäischem Datenschutzrecht zu entsprechen.
Mit dieser Thematik sollte sich daher jeder Webseitenbetreiber sowie Webdesigner beschäftigen. Gerade für Webdesigner und Agenturen ist das Thema brisant, denn diese können durchaus für die durchgeführte Integration auf der Kundenwebseite haftbar gemacht werden.
In diesem Artikel sollen nun möglichst alle Aspekte der datenschutzkonformen und rechtssicheren Integration von Google Analytics beleuchtet werden. Weiterhin stellen wir für alle WordPress-Nutzer mit „Google Analytics Germanized“ ein einfaches Plugin zur technisch datenschutzkonformen integration zur Verfügung.

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1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Es mag für viele nun vielleicht absurd klingen, aber es ist leider notwendig mit Google einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen.
Nach Meinung der Aufsichtsbehörden sind Betreiber von Webseiten bzw. konkret die Nutzer von Google Analytics Auftraggeber von Datenverarbeitungsleistungen, welche durch Google als Auftragnehmer erfolgen.
In diesem Kontext ist daher ein schriftlicher Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Betreiber der Webseite und Google notwendig.
Seitens Google wird zu diesem Zweck eine entsprechende Vertragsvorlage zur Verfügung gestellt, welche mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt ist.
Download als PDF: Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Der Vertrag muss ausgefüllt via Post an die Europa-Zentrale von Google gesendet werden, welche ihren Sitz in Dublin (Irland) hat.
Auf der ersten Seite der PDF-Datei werden alle relevanten Informationen zum Ausfüllen des Dokumentes erklärt.
2. Zusatz zur Datenverarbeitung
Neben dem schriftlichen Vertrag sollte auch im Google Analytics Konto, in der Kontoverwaltung, dem Punkt „Zusatz zur Datenverarbeitung“ zugestimmt werden.
Bei neuen Google Analytics Konten wird diese Zustimmung in der Regel mit der Kontoeröffnung erteilt. Bei älteren Analytics Konten muss dieser Zusatzvereinbarung  noch gesondert zugestimmt werden.
Zu finden ist der Bereich in Google Analytics unter:
Verwaltung (links unten im Hauptmenü) > Kontoeinstellungen (linke Spalte)
In den Kontoeinstellungen ist am Ende dann folgender Bereich zu finden:
Zusatz zur Datenverarbeitung
Wenn Ihr Unternehmen in einem Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ansässig ist oder Sie dem räumlichen Geltungsbereich der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterliegen, können Sie den Datenverarbeitungsbedingungen von Google Anzeigen unter der Voraussetzung zustimmen, dass Sie einen Direktkundenvertrag mit Google zur Verwendung von Google Analytics abgeschlossen haben. Weitere Informationen
3. IP-Adressen anonymisieren – Anonymize IP
Um in Google Analytics die anonymisierung von IP-Adressen zu gewährleisten ist eine Modifikation des Google Analytics Codes notwen...